Was kann ich tun wenn mein Vermieter der Kaution nicht zurückbezahlt? TEIL ZWEI?
Frage von bob 2000: Was kann ich tun wenn mein Vermieter der Kaution nicht zurückbezahlt? TEIL ZWEI?
Ich habe hier früher gefragt was ich tun sollte,
wenn mein Vermieter der Kaution nicht zurückbezahlt.
Ich habe jetzt alles ausser ‘gerichtliche Schritte’ versucht.
So jetzt frage ich, wie ich diese gerichtliche Schritte unternehmen kann.
Klagen: Wenn ich aus Berlin nach München gezogen bin,
kann ich in Amtsgericht hier in München gehen oder
müsste ich nach Berlin? Was muss ich mitnehmen,
eine Klage machen zu können? Und schliesslich;
ist so eine Klage wirklich nützlich?
Ob ich einen Anwalt beauftrage, und gewinne,
muss ich er bezahlen, oder bezahlt der verlierer
den Anwalt?
Wie finde ich einen zuverlässiger und ehrlicher Anwalt?
Ich entschuldige, wenn diese dumme Fragen sind.
Ich bin nicht sehr sachverständigen in sachen Recht.
Danke.
Beste Antwort:
Answer by Becks033
Du kannst zum Amtsgericht München gehen, immer das, das vor Ort ist.
Du kannst nun einen Mahnbescheid stellen (Wenn du ne Frist zur Rückzahlung gesetzt hattest und die nun verstrichen ist)
Am besten ist aber ein Anwalt, der hilft dir weiter. Wenn du Wenigverdiener bist, kriegst du auch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Mal abgesehen davon, dass derjenige eh dann die Anwaltskosten übernehmen muss. Vorausgesetzt, deine Angaben stimmen.
Du kannst beim Mieterbund anrufen, die können dir einen guten empfehlen.
Obwohl das eigentlich eher zu den kleinen Aufgaben eines Anwalts gehört, dass kriegt jeder Juristen-Depp hin
Also mein Tipp:
Anwalt nehmen und Mahnbescheid stellen!
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
Tags: kann, Kaution, mein, nicht, TEIL, Vermieter, wenn, zurückbezahlt, ZWEI

2 Kommentare zu “Was kann ich tun wenn mein Vermieter der Kaution nicht zurückbezahlt? TEIL ZWEI?”
Von Gert F zu 23.01.2012 | Antworten
Rückzahlung der Mietkaution
(dmb) Je nach Einzelfall muss der Mieter sechs, neun oder gar mehr als zwölf Monate warten, bis der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen muss.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Bundesgerichtshof (VIII ZR 71/05) entschieden, dass der Vermieter die Kaution bzw. einen angemessenen Teil bei noch ausstehender Nebenkostenabrechnung bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten darf, wenn er eine Nachforderung erwarten kann.
Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche nicht mehr benötigt. Daraus folgt, so der Deutsche Mieterbund, dass der Vermieter nicht schon bei Rückgabe der Wohnung die Kaution auszahlen muss. Vielmehr hat er eine angemessene Frist, in der er entscheiden kann, ob und in welcher Weise er die Kaution zum Ausgleich seiner Ansprüche noch benötigt und verwenden will.
Deshalb, so der Bundesgerichtshof, ist es dem Vermieter auch bis zum Ablauf dieser First gestattet, die Kaution in der Höhe einzubehalten, die zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis angemessen ist. Welche konkrete Zeitspanne dem Vermieter hierfür zusteht, hängt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Frist könnte sechs Monate und mehr betragen. Da zu den Ansprüchen des Vermieters, die durch die Kaution gesichert seien, auch Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gehörten, kann der Vermieter zumindest einen angemessenen Teil der Kaution so lange zurückbehalten, bis er über die Nebenkosten abgerechnet hat.
Nach dem Gesetz, so der Mieterbund, muss der Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Betriebskostenabrechnung erhalten haben.
Von Sprendlinger zu 23.01.2012 | Antworten
Du beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Gibt es im Internet und im Schreibwarengeschäft. Vorkasse.
Der wird dem Gläubiger zugestellt. Erst wenn er widerspricht, kannst Du eine Klage veranlassen. Dann solltest Du spätestens einen Anwalt in Berlin haben. Gerichtstand im Vertrag ist vermutlich Berlin.
Der Prozessunterlegenen muss auch die Anwaltskosten des Gegners tragen. Nur bei einem vergleich tragen beide gemeinsam oder jeder seine Kosten.